AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrte/r Patient_ Patientin

Zu Beginn der Therapie bitten wir Sie um Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie gestaltet sich der Ablauf der Therapie?

Eine logopädische Behandlung kann in Einzel- oder Gruppentherapien stattfinden.

Die Leistung der Logopädin setzt sich zusammen aus allen unmittelbar mit und für Sie erbrachten Maßnahmen wie insbesondere

  • persönliche individuelle Behandlung einschließlich Verlaufsdiagnostik und Beratung, sowie Angehörigengespräche
  • Administration
  • für die Behandlung notwendige Vor- und Nachbereitung wie z.B. Herstellung, Anpassung und Bereitstellung individuellen Therapiematerials
  • Dokumentation
  • Verfassen von individuellen Befunden zur Vorlage bei diversen Stellen (mitunter keine Versicherungsleistung des Versicherungsträgers)

Grundsätze der Therapie Ihrer Logopädin

Verschwiegenheit:

Alle Informationen, die Sie Ihrer Logopädin geben, unterliegen der absoluten Verschwiegenheitspflicht. Ohne Ihr Wollen werden diese Informationen keiner anderen Person weitergegeben. Sollte sich eine Informationsweitergabe aus therapeutischen Gründen als sinnvoll und notwendig erweisen, wird sich Ihre Logopädin mit Ihnen darüber beraten.

Dokumentation:

Die Logopädin ist gesetzlich zur Dokumentation der therapeutischen Maßnahmen verpflichtet. Die Dokumentation steht im Eigentum der Logopädin. Nach Beendigung der Behandlung verbleibt die Dokumentation 10 Jahre bei ihr und wird anschließend vernichtet.

Ihr Anteil an einer erfolgreichen Behandlung

Zur Erreichung des bestmöglichen Behandlungserfolges ist Ihre Mitarbeit unentbehrlich. Mitarbeit kann bedeuten: bestimmte Handlungsanleitungen zu befolgen, erlernte Übungen zu wiederholen oder gewisse Handlungen zu unterlassen. Entsteht der Eindruck, dass der Behandlungserfolg mangels Ihrer Mitarbeit nicht erreichbar erscheint, wird die Logopädin Sie darauf ansprechen. Gegebenenfalls hat sie das Recht, die Therapie abzubrechen.

Wie sagen Sie einen vereinbarten Behandlungstermin ab?

Können Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen, werden Sie ersucht, dies unverzüglich – spätestens aber 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin (1 Werktag) telefonisch Ihrer Logopädin mitzuteilen.

Sarah Bührle +43 681/848 905 76

Andernfalls ist die Logopädin aus administrativen Gründen gezwungen, den nicht wahrgenommenen Termin in Rechnung zu stellen. Diese Kosten (in Höhe des zurzeit geltenden Tarifes) können nicht beim Krankenversicherungsträger geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie: Pünktliches Erscheinen ist wichtig, versäumte Zeit kann nicht nachgeholt werden!

Meldepflichtige Krankheiten müssen der Logopädin bekannt gegeben werden.

Wenn Sie während der Therapie aufgrund von Krankheitssymptomen nach Hause geschickt werden, müssen die Kosten der angefangenen Therapie selbst getragen werden.

Verrechnung der Behandlungskosten

Die Kosten pro Zeiteinheit am und für den Patienten werden Ihnen bei Behandlungsbeginn bekannt gegeben. Der Tarif für die Erstbehandlung beläuft sich auf € 119,–, die weiteren Therapiestunden werden mit € 109,- (60 Min.); € 81,75 (45 Min.); € 54,50 (30 Min.) verrechnet. Tariferhöhungen werden rechtzeitig bekanntgegeben. Die Logopädin übernimmt die Bewilligung der Verordnung bei Ihrem Sozialversicherungsträger. Sie begleichen die Honorarnote bei der Logopädin und können die bewilligte ärztliche Verordnung, die von Ihrer Logopädin ausgestellte Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrem Krankenversicherungsträger zur Refundierung einreichen.

Versicherungswechsel müssen schnellstmöglich der Logopädin bekannt gegeben werden, da eine neue ärztliche Bewilligung notwendig ist.

Therapiematerial und Kopien sind keine Kassenleistungen und werden daher direkt mit Ihnen verrechnet. Ein Kostenersatz von Seiten des Krankenversicherungsträgers ist nicht vorgesehen.